Rechtsprechung
   BFH, 26.07.2006 - X B 58/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12268
BFH, 26.07.2006 - X B 58/06 (https://dejure.org/2006,12268)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2006 - X B 58/06 (https://dejure.org/2006,12268)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - X B 58/06 (https://dejure.org/2006,12268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § ... 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 22; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 4; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 5; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 6; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 6; ; BGB § 607; ; GewStG § 2 Abs. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; KWG § 1 Abs. 1 Nr. 8; ; KWG § 32 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte i.S.d. § 15 oder § 22 Nr. 3 EStG ?

  • datenbank.nwb.de

    Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als sonstige Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Bürgschaftsprovisionen als Sonderbetriebseinnahmen bei gewerbsmäßiger Übernahme von Bankgeschäften

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.03.1989 - X R 108/87

    Zur Frage, wann der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der außerhalb

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X B 58/06
    Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liege auch dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige nur an einen begrenzten Abnehmerkreis wende, der sich ggf. auch aus dem eigenen Firmenkreis des Unternehmens rekrutieren könne (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1989 X R 108/87, BFHE 156, 218, BStBl II 1989, 572).

    Nicht erforderlich ist, dass er seine Leistungen einer Mehrzahl von Interessenten anbietet (Senatsurteil in BFHE 156, 218, BStBl II 1989, 572).

  • BFH, 31.05.2005 - X R 36/02

    Nachträgliche Anschaffungskosten in Folge Übernahme der Hauptschuld nach Ablösung

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X B 58/06
    Gleiches würde auch hinsichtlich der von der GmbH geleisteten Avalprovisionen gelten, wenn die GmbH-Beteiligung und die damit in Zusammenhang stehenden Vermögenspositionen Bestandteil des Sonderbetriebsvermögens der KG gewesen wären (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2005 X R 36/02, BFHE 210, 124, BStBl II 2005, 707).
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X B 58/06
    Eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG auf Überschusseinkünfte kommt nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510).
  • FG Bremen, 27.10.2004 - 3 V 19/04

    Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewerbesteuermessbetrag

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X B 58/06
    Entgegen der Auffassung des FG Bremen im Beschluss vom 27. Oktober 2004 3 V 19/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 603) sei die gewerbsmäßige Übernahme von Bürgschaften nicht ausschließlich Kreditinstituten vorbehalten.
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X B 58/06
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622; seit BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 26.07.2006 - X B 58/06
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622; seit BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

    Andererseits kann nicht allein aus dem beträchtlichen Kreditvolumen die Gewerblichkeit der Tätigkeit des Klägers abgeleitet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26.07.2006 - X B 58/06, BFH/NV 2006, 1837, unter II.2.c bb, zur Übernahme von Bürgschaften).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2018 - 14 K 2347/15

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Beratungshonoraren einer Einzelunternehmers;

    Soweit ersichtlich hat der BFH bislang lediglich im Beschluss vom 26.07.2006 X B 58/06 (BFH/NV 2006, 1837), der ein Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtschutzes zum Gegenstand hatte, die Markteilnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Abgrenzung zu seiner Stellung als Gesellschafter für Provisionszahlungen der GmbH an den Gesellschafter aufgrund von Bürgschaften zur Absicherung von Krediten ohne die Gestellung von Sicherheiten seitens der GmbH im Hinblick auf eine möglicherweise fehlende Fremdüblichkeit in Frage gestellt.
  • FG Nürnberg, 18.07.2013 - 6 K 612/12

    Steuerbarkeit der Provision aus der Verpfändung von GmbH-Anteilen

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH sind Bürgschaftsprovisionen - wenn sie in einem bestimmten Zeitraum mit einer gewissen Regelmäßigkeit und für eine gewisse Dauer zufließen - als Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) oder - bei einmaligem Zufluss - als Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) zu versteuern (BFH-Urteil vom 18.01.1963 VI 242/61 U BStBl III 1963, 141; BFH-Urteil vom 11.01.1966 I 53/63, BStBl III 1966, 218); BFH-Urteil vom 22.01.1965 243/62 U, BStBl III 1965, 313; BFH-Urteil vom 09.12.1982 IV R 122/80, juris; BFH-Beschluss vom 26.07.2006 X B 58/06, BFH/NV 2006, 1837; Beschluss des FG Bremen vom 27.10.2004 3 V 19/04, EFG 2005, 603).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht